Kann die untere Fischereibehörde die Fangmengen beschränken?
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, die Fangmengen zu beschränken. Diese Entscheidung wird jedoch nicht allein getroffen, sondern in Abstimmung mit dem zuständigen Fischereibeirat, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zu gewährleisten.