Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 514

Der Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen ... rechtskräftig verurteilt worden sind ?

AFischwilderei, Diebstahl von Fischen und Fischereigeräten · richtig
BAlkohol am Steuer
CGeschwindigkeitsüberschreit ung mit dem PKW
WarumPersonen, die wegen Fischwilderei, Diebstahl von Fischen oder Fischereigeräten rechtskräftig verurteilt wurden, zeigen eine mangelnde Zuverlässigkeit und Eignung zur Ausübung der Fischerei. Solche Vergehen stehen im direkten Zusammenhang mit der Fischerei und dem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und den Ressourcen. Daher kann ihnen der Fischereischein versagt werden, um die Fischbestände und die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei zu schützen. Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten wie Alkohol am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen haben keinen direkten Bezug zur Eignung als Angler und führen in der Regel nicht zur Versagung des Fischereischeins.