Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Uferflächen einschränken oder verbieten?
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, das Betreten von Uferflächen zu regeln. Diese Einschränkungen oder Verbote sind möglich, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen oder notwendig sind, um Gefahren abzuwehren. Dies kann beispielsweise zum Schutz von Laichgebieten, Brutvögeln oder zur Verhinderung von Umweltverschmutzung geschehen.