Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 511

Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Uferflächen einschränken oder verbieten?

AJa, soweit das im öffentlichen Interesse oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. · richtig
BNein, nur die oberste Fischereibehörde ist dafür zuständig.
CNein
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, das Betreten von Uferflächen zu regeln. Diese Einschränkungen oder Verbote sind möglich, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen oder notwendig sind, um Gefahren abzuwehren. Dies kann beispielsweise zum Schutz von Laichgebieten, Brutvögeln oder zur Verhinderung von Umweltverschmutzung geschehen.