Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 510

Kann die untere Fischereibehörde die Fangmittel beschränken?

AJa, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat · richtig
BNein
CJa, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, die Fangmittel zu beschränken, um die Fischbestände zu schützen und eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in Abstimmung mit dem Fischereibeirat, der beratend tätig ist.