Kann die untere Fischereibehörde die Fangmittel beschränken?
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, die Fangmittel zu beschränken, um die Fischbestände zu schützen und eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in Abstimmung mit dem Fischereibeirat, der beratend tätig ist.