Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 517

Die Aufsicht über die Fischerei ist eine Landesaufgabe. Von welchen Behörden wird sie wahrgenommen?

AVon den unteren Fischereibehörden · richtig
BVom Amtstierarzt
CVom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
WarumDie Aufsicht über die Fischerei ist in Deutschland Ländersache. Diese Aufgabe wird in der Regel von den unteren Fischereibehörden wahrgenommen, die auf Kreisebene oder in kreisfreien Städten angesiedelt sind. Sie sind für die Umsetzung und Kontrolle der Fischereigesetze und -verordnungen zuständig.