Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten?
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, das Betreten von Anlagen in und an Gewässern zu regeln. Diese Einschränkungen oder Verbote sind dann gerechtfertigt, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und dem Schutz von Anlagen dienen oder zur Abwehr von Gefahren notwendig sind.