Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 512

Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten?

AJa, soweit das im öffentlichen Interesse zum Schutz von Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. · richtig
BNein, nur die oberste Fischereibehörde ist dafür zuständig.
CNein
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, das Betreten von Anlagen in und an Gewässern zu regeln. Diese Einschränkungen oder Verbote sind dann gerechtfertigt, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und dem Schutz von Anlagen dienen oder zur Abwehr von Gefahren notwendig sind.