Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 508

Kann die untere Fischereibehörde die Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten beschränken?

AJa, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat · richtig
BNein
CJa, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, die Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten zu beschränken. Dies geschieht im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem zuständigen Fischereibeirat, der beratend zur Seite steht.