Kann die untere Fischereibehörde die Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten beschränken?
WarumDie untere Fischereibehörde hat die Befugnis, die Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten zu beschränken. Dies geschieht im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem zuständigen Fischereibeirat, der beratend zur Seite steht.