Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 507

Kann die untere Fischereibehörde die Höchstzahl der Angelkarten festsetzen?

AJa, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat · richtig
BNein
CJa, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten
WarumDie Festsetzung der Höchstzahl von Angelkarten durch die untere Fischereibehörde ist eine Maßnahme zur Regulierung der Fischerei. Solche Entscheidungen, die die Fischerei und die Fischbestände betreffen, werden in der Regel im Einvernehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat getroffen, da dieser die Interessen der Angler und die Belange der Fischerei vertritt und über fachliches Wissen verfügt.