Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 504

Benötigt der Inhaber eines Fischereischeins zum Angeln auf dem See eines Berufsfischers eine Angelkarte ?

AJa · richtig
BJa, aber nur zum Raubfischangeln
CNein
WarumAuch wenn du einen Fischereischein besitzt, berechtigt dich dieser nicht automatisch zum Angeln auf jedem Gewässer. Ein See, der einem Berufsfischer gehört, ist in der Regel ein Privatgewässer. Um dort angeln zu dürfen, benötigst du zusätzlich die Erlaubnis des Eigentümers, die meist in Form einer Angelkarte erteilt wird. Das ist vergleichbar mit dem Betreten eines Privatgrundstücks – du brauchst die Erlaubnis des Besitzers.