Ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden?
WarumDas Fischereirecht ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Fischereirechts verpflichtet ist, den Fischbestand so zu bewirtschaften, dass er nachhaltig erhalten bleibt und sich entwickeln kann. Dies dient nicht nur dem Schutz der Fische, sondern auch dem Erhalt des gesamten aquatischen Ökosystems.