Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 501

Wer kann den Besatz mit bestimmten Fischarten verbieten?

ADie Fischereibehörde · richtig
BDer Jagdpächter
CDie Wasserschutzpolizei
WarumDie Zuständigkeit für die Fischerei und damit auch für den Besatz von Gewässern liegt bei den Fischereibehörden der Länder. Sie können Regelungen zum Schutz der Fischbestände und der Gewässer erlassen, wozu auch Verbote bestimmter Besatzmaßnahmen gehören können.