Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 497

Darf ein Angelfischer als Inhaber des Fischereischeines mit einer Aalschnur bis 50 Haken fischen ?

ANein · richtig
BJa, mit Zusatzgenehmigung durch die untere Fischereibehörde
CJa, aber nur während des Hegefischens
WarumDie Verwendung von Aalschnüren mit einer so großen Anzahl von Haken ist in der Regel nicht erlaubt. Die Fischereigesetze und -verordnungen beschränken die Anzahl der Haken pro Angler und Angelgerät, um eine übermäßige Befischung zu vermeiden und den Fischbestand zu schützen. Solche Fangmethoden sind oft nur Berufsfischern unter strengen Auflagen gestattet.