Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 499

Welcher Person ist der Fischereischein auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen ?

ADem Fischereiaufseher und Fischereiausübungsberech tigten · richtig
BDem Umweltbeauftragten
CDem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde
WarumDer Fischereischein ist ein amtliches Dokument, das die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei nachweist. Sowohl Fischereiaufseher als auch der Fischereiausübungsberechtigte (z.B. der Inhaber des Fischereirechts oder dessen Beauftragter) haben das Recht, diesen Nachweis zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Fischerei rechtmäßig ausgeübt wird.