Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 498

Muss ein Angler, der den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben will, einen Fischereischein besitzen ?

ANein · richtig
BJa
CJa, ab dem 18. Lebensjahr
WarumIn vielen Bundesländern ist für das Angeln mit der Friedfischhandangel kein Fischereischein erforderlich, insbesondere wenn es sich um bestimmte Gewässer oder Altersgruppen handelt. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Landesrecht.