Darf aufgrund der vom Erwerbsfischer erworbenen Angelkarte für ein Fließgewässer auch auf überfluteten Grundstücken geangelt werden ?
WarumDie Angelkarte berechtigt nur zum Angeln im eigentlichen Gewässerlauf. Überschwemmte Flächen gehören in der Regel nicht zum Gewässer im Sinne der Angelberechtigung, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Angelkarte oder den zugehörigen Bestimmungen vermerkt.