Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 728

Wem ist der „Fischereischein auf Lebenszeit“ zu versagen?

APersonen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben · richtig
BPersonen, die geschäftsunfähig sind · richtig
CPersonen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Warum · KI-ErklärungDen Fischereischein auf Lebenszeit kannst du frühestens ab der Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten, weshalb jüngeren Personen die Ausstellung versagt werden muss. Zudem setzt die Erteilung die rechtliche Handlungsfähigkeit voraus, sodass auch geschäftsunfähige Personen keinen Schein bekommen können. Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren dürfen diesen Schein nach bestandener Prüfung hingegen bereits besitzen.