Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 730

Ist der erstmalige Fischeinsatz in bisher fischfreie Gewässer genehmigungspflichtig?

ANur wenn das Gewässer mehr als 2 ha Wasserfläche hat
BNein
CJa, bei Gewässern über 0,25 ha Wasserfläche · richtig
Warum · KI-ErklärungWenn du Fische zum ersten Mal in ein bisher fischfreies Gewässer einsetzen möchtest, benötigst du dafür ab einer Wasserfläche von mehr als 0,25 ha eine behördliche Genehmigung. Diese Regelung dient dem Schutz der bestehenden Tier- und Pflanzenwelt in diesen Gewässern. Für kleinere Gewässer bis zu dieser Grenze greift diese spezifische Genehmigungspflicht hingegen nicht.