Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 727

Wer begeht Fischwilderei?

AWer in einem Gewässer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt · richtig
BWer fischt, ohne seinen Fischereischein mitzuführen
CWer Fische in der Schonzeit fängt
Warum · KI-ErklärungFischwilderei ist ein Straftatbestand, der erfüllt ist, wenn du ohne Erlaubnis in einem Gewässer angelst und damit das Fischereirecht eines anderen verletzt. Das Fischen in der Schonzeit oder das Vergessen des Fischereischeins stellen hingegen bloße Ordnungswidrigkeiten dar.