Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 726

Wer ist berechtigt, Besatzmaßnahmen durchzuführen?

AErlaubnisscheininhaber
BFischereischeininhaber und der Erlaubnisscheininhaber
CInhaber des Fischereirechts bzw. der Pächter · richtig
Warum · KI-ErklärungBesatzmaßnahmen greifen direkt in das Gewässerökosystem ein und sind daher allein dem Inhaber des Fischereirechts oder dem jeweiligen Pächter vorbehalten. Als Erlaubnisscheininhaber erwirbst du lediglich ein Fangrecht, besitzt jedoch keine Bewirtschaftungsbefugnis für das Gewässer.