Nach wie vielen Tagen, nachdem das Wasser von seinem überfluteten Grundstück abgelaufen ist, darf der Grundstückseigentümer sich noch vorhandene Fische aneignen?
Warum · KI-ErklärungTritt ein Gewässer über die Ufer, hat der Fischereiberechtigte zunächst das Recht, die auf dem überfluteten Grundstück verbliebenen Fische zu bergen. Wartet er nach dem Ablaufen des Wassers länger als 3 Tage, geht dieses Aneignungsrecht gesetzlich auf den Grundstückseigentümer über.