Wer ist berechtigt, Büsche oder Äste, welche die ordnungsgemäße Fischerei verhindern, zurückzuschneiden?
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber des Fischereirechts oder Pächter darfst du störende Äste und Büsche erst dann selbst zurückschneiden, wenn du den Eigentümer zuvor aufgefordert hast und dieser die Monatsfrist tatenlos verstreichen ließ. Einfache Erlaubnisscheininhaber besitzen dieses Recht nicht, da dieser Eingriff in fremdes Eigentum gesetzlich streng geregelt ist.