Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 709

Wer ist berechtigt, Büsche oder Äste, welche die ordnungsgemäße Fischerei verhindern, zurückzuschneiden?

AJeder Erlaubnisscheininhaber
BInhaber des Fischereirechts
CInhaber des Fischereirechts bzw. der Pächter, sofern der Eigentümer einer entsprechenden Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachgekommen ist · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber des Fischereirechts oder Pächter darfst du störende Äste und Büsche erst dann selbst zurückschneiden, wenn du den Eigentümer zuvor aufgefordert hast und dieser die Monatsfrist tatenlos verstreichen ließ. Einfache Erlaubnisscheininhaber besitzen dieses Recht nicht, da dieser Eingriff in fremdes Eigentum gesetzlich streng geregelt ist.