Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 708

Dürfen sich Grundstückseigentümer, die nicht fischereiberechtigt sind, bei Überflutung ihres eigenen Grundstücks Fische aus dem Überflutungsbereich aneignen?

ANein
BJa
CNur, wenn die Überflutung länger als drei Tage zurückliegt · richtig
Warum · KI-ErklärungWenn dein Grundstück überflutet wird, gehören die Fische zunächst weiterhin dem Fischereiberechtigten des Gewässers. Erst wenn das Wasser zurückweicht und die Überflutung länger als drei Tage her ist, erlischt dessen Recht und du darfst dir die zurückgebliebenen Fische aneignen.