Wem steht das Uferbetretungsrecht nach dem Fischereigesetz zu?
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht gilt für alle Personen, die an dem jeweiligen Gewässer fischereiausübungsberechtigt sind, also auch für Angler mit gültigem Erlaubnisschein. Zudem dürfen sie notwendige Helfer mitnehmen, um die Fischerei ordnungsgemäß auszuüben. Ein bloßer Fischereischein ohne konkrete Erlaubnis für das jeweilige Gewässer reicht dazu jedoch nicht aus.