Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 705

Was ist unter dem Begriff Uferbetretungsrecht zu verstehen?

ADas Recht zum Betreten der Ufer in dem zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Umfang · richtig
BDas Recht, eingefriedete Grundstücke zur Ausübung der Fischerei zu betreten
CDas Recht, auch Privatwege zu befahren
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir als berechtigtem Angler, fremde Ufergrundstücke zu Fuß zu betreten, soweit dies für den eigentlichen Fischfang notwendig ist. Es berechtigt dich jedoch nicht dazu, eingefriedete Grundstücke wie Wohngärten zu betreten oder private Wege mit Fahrzeugen zu befahren.