Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 702

Dürfen Fischnährtiere aus einem fischereilich genutzten Gewässer entnommen werden?

AJa, jeder, der Fischnährtiere für sein Aquarium benötigt, darf diese entnehmen
BDie Entnahme von Fischnährtieren ist grundsätzlich verboten
CNur der Fischereiausübungsberechtigte darf Fischnährtiere entnehmen · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur das Fangen von Fischen, sondern erstreckt sich auch auf Fischnährtiere im Gewässer. Daher steht das Recht zu deren Entnahme ausschließlich dem Fischereiausübungsberechtigten zu. Unbefugte Personen dürfen diese Nährtiere nicht entnehmen, da sie die Lebensgrundlage des Fischbestands bilden.