Dürfen Fischnährtiere aus einem fischereilich genutzten Gewässer entnommen werden?
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur das Fangen von Fischen, sondern erstreckt sich auch auf Fischnährtiere im Gewässer. Daher steht das Recht zu deren Entnahme ausschließlich dem Fischereiausübungsberechtigten zu. Unbefugte Personen dürfen diese Nährtiere nicht entnehmen, da sie die Lebensgrundlage des Fischbestands bilden.