Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 701

Welche Gewässer sind von der Hegepflicht ausgenommen?

ABewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft · richtig
BGewässer bis zu 0,25 ha Wasserfläche ohne Möglichkeit des Fischwechsels · richtig
CFließgewässerstrecken unter 0,25 ha Wasserfläche
Warum · KI-ErklärungKünstlich bewirtschaftete Teichanlagen dienen der gezielten Fischzucht und unterliegen daher nicht den Hegevorschriften freier Gewässer. Auch Kleinstgewässer bis zu 0,25 Hektar ohne Fischwechsel sind befreit, da sie keinem natürlichen Gewässersystem angehören und ein eigenständiger Hegeplan dort unverhältnismäßig wäre. Fließgewässer hingegen stehen immer im Verbund mit anderen Gewässerabschnitten und bleiben daher hegepflichtig.