Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 697

Wem steht das Fischereirecht in den Nebenarmen und Kanälen, die sich mit dem Hauptgewässer wiedervereinigen, zu?

ADem Grundeigentümer des Gewässerbetts
BDem Fischereiberechtigten im Hauptgewässer · richtig
CDer Gemeinde, soweit sie zur Gewässerunterhaltung verpflichtet ist
Warum · KI-ErklärungNebenarme und Kanäle, die sich wieder mit dem Hauptlauf vereinigen, gelten fischereirechtlich als Teil des Hauptgewässers. Daher erstreckt sich das Fischereirecht des Hauptgewässers automatisch auch auf diese verbundenen Wasserläufe. Die Eigentumsverhältnisse am Gewässerbett oder Unterhaltungspflichten der Gemeinde spielen dabei keine Rolle.