Wem steht das Fischereirecht in den Nebenarmen und Kanälen, die sich mit dem Hauptgewässer wiedervereinigen, zu?
Warum · KI-ErklärungNebenarme und Kanäle, die sich wieder mit dem Hauptlauf vereinigen, gelten fischereirechtlich als Teil des Hauptgewässers. Daher erstreckt sich das Fischereirecht des Hauptgewässers automatisch auch auf diese verbundenen Wasserläufe. Die Eigentumsverhältnisse am Gewässerbett oder Unterhaltungspflichten der Gemeinde spielen dabei keine Rolle.