Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 699

Wo sind die Fischereirechte in Baden-Württemberg einzutragen?

AVerzeichnis beim Bürgermeisteramt
BGrundbuch oder im Verzeichnis der Fischereirechte · richtig
CWasserbuch beim Landratsamt
Warum · KI-ErklärungSelbstständige Fischereirechte werden in Baden-Württemberg als grundstücksgleiche Rechte im Grundbuch eingetragen. Besteht für ein Fischereirecht kein eigenes Grundbuchblatt, wird es im Verzeichnis der Fischereirechte bei der zuständigen Fischereibehörde geführt.