Wo sind die Fischereirechte in Baden-Württemberg einzutragen?
Warum · KI-ErklärungSelbstständige Fischereirechte werden in Baden-Württemberg als grundstücksgleiche Rechte im Grundbuch eingetragen. Besteht für ein Fischereirecht kein eigenes Grundbuchblatt, wird es im Verzeichnis der Fischereirechte bei der zuständigen Fischereibehörde geführt.