Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 696

Wer ist in einem Gewässer fischereiausübungsberechtigt?

ADer staatliche Fischereiaufseher
BDer Inhaber eines Fischereischeins
CDer Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Erlaubnisscheininhaber · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Recht zur praktischen Ausübung der Fischerei liegt beim Inhaber des Fischereirechts selbst oder bei Personen, an die dieses Recht verpachtet wurde. Zusätzlich dürfen Personen mit einem gültigen Erlaubnisschein an dem jeweiligen Gewässer angeln. Ein Fischereischein allein berechtigt dich noch nicht zum Angeln an einem bestimmten Gewässer, sondern dient nur als persönliche Voraussetzung.