Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 695

Welche der folgenden Tiergruppen sind neben den Fischen Gegenstand des Fischereirechts?

ANeunaugen · richtig
BMolche
CKrebse · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich neben den echten Fischen auch auf Neunaugen sowie bestimmte Krebstiere. Molche gehören hingegen zu den Amphibien und unterliegen dem allgemeinen Naturschutzrecht, nicht dem Fischereirecht.