Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 526

Was versteht man unter Uferbetretungsrecht im Sinne des Thüringer Fischereigesetzes?

Adas Betreten eingefriedeter Grundstücke zum Zwecke des Angelns
Bdas Betreten von Ufern, Inseln, nicht eingefriedeten und nicht zum Haus- und Hofbereich gehörenden Grundstücken in dem für die Fischerei notwendigem Umfang · richtig
Cdas Betreten von Fabrikgrundstücken mit dem Ziel, an das Gewässer zu gelangen

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir als Angler, fremde Grundstücke am Wasser im notwendigen Umfang zu betreten, um die Fischerei auszuüben. Ausgenommen sind jedoch eingefriedete Grundstücke sowie private Haus- und Hofbereiche, da hier das Hausrecht des Eigentümers vorgeht.