Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 514

Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht zur Fischereiausübung berechtigt ist, Fischereigeräte mit sich führen?

Aja, ohne Einschränkung
Bja, im verpackten bzw. nicht fangfähigem Zustand · richtig
Cnein

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDu darfst Angelgeräte an fremden Gewässern nur dann mitführen, wenn sie verpackt oder nicht fangfertig montiert sind. Damit wird sichergestellt, dass du dort nicht unerlaubt fischst oder der Verdacht der Wilderei entsteht. Erst am eigenen Angelplatz mit gültiger Berechtigung machst du deine Ruten einsatzbereit.