Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 511

Muss ein Fischereipächter, wenn er die Angelfischerei selbst ausüben will, einen Fischereischein besitzen?

Anur im Jahr des Vertragsabschlusses
Bnein
Cja, über die gesamte Pachtzeit · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAuch als Pächter eines Gewässers bist du rechtlich dazu verpflichtet, einen gültigen Fischereischein zu besitzen, sobald du die Angelfischerei selbst ausüben möchtest. Diese Pflicht besteht nicht nur vorübergehend, sondern durchgehend über die gesamte Dauer des Pachtvertrags.