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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2103

Der hier abgebildete Fisch ist laut SächsFischVO in allen Gewässern außer der Elbe ganzjährig geschont. Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO an der Elbe?

Bild zu Frage 2103
A30 cm
B35 cm
C40 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungFür die abgebildete Fischart, die in den meisten sächsischen Gewässern ganzjährig geschont ist, gilt an der Elbe eine Ausnahme mit einer festgelegten Fangbegrenzung. Dort darfst du Fische erst entnehmen, wenn sie das gesetzliche Mindestmaß von 40 cm erreicht haben. Kleinere Exemplare musst du zum Schutz des Bestands schonend zurücksetzen.