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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2101

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgendes Mindestmaß:

Akein Mindestmaß festgelegt
B50 cm · richtig
C35 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Aal ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm festgeschrieben. Gefangene Aale, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend zurücksetzen, damit sich die gefährdeten Bestände erholen und abwandern können.