Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Aal ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm festgeschrieben. Gefangene Aale, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend zurücksetzen, damit sich die gefährdeten Bestände erholen und abwandern können.