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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2098

Wer stellt im Freistaat Sachsen die Fischereischeine aus?

Ader Anglerverein
Bdie Fischereibehörde · richtig
Cdie Fischereigenossenschaft
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein ist ein amtliches Dokument und darf nur von der zuständigen Fischereibehörde ausgestellt werden. Anglervereine und Fischereigenossenschaften besitzen keine hoheitlichen Befugnisse und geben lediglich privatrechtliche Erlaubnisscheine aus.