Wer stellt im Freistaat Sachsen die Fischereischeine aus?
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein ist ein amtliches Dokument und darf nur von der zuständigen Fischereibehörde ausgestellt werden. Anglervereine und Fischereigenossenschaften besitzen keine hoheitlichen Befugnisse und geben lediglich privatrechtliche Erlaubnisscheine aus.