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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2081

Der hier abgebildete Fisch hat laut SächsFischVO in der Elbe, der Vereinigten Mulde und der Weißen Elster ein Mindestmaß von 30 cm. Welche Schonzeit ist zu beachten?

Bild zu Frage 2081
A1. Januar bis 31. März · richtig
B1. Januar bis 31. Mai
C1. Januar bis 15. Juni
Warum · KI-ErklärungDie gesetzliche Schonzeit für die Quappe dauert in diesen Gewässern vom 1. Januar bis zum 31. März. In diesem Zeitraum laichen die Fische und sind daher vor dem Fang geschützt.