Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 2104
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2104

Der hier abgebildete Fisch hat welches Mindestmaß?

Bild zu Frage 2104
A30 cm · richtig
B35 cm
C40 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 30 cm festgelegt. Fängst du ein kleineres Exemplar, musst du es schonend zurücksetzen, damit der Bestand geschützt wird.