Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungFür die Bachforelle gilt in Sachsen laut Fischereiverordnung eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 30. April. Dieser Schutz bezieht sich gezielt auf Fließgewässer, um die Fische während ihrer Laichzeit und der anschließenden Regeneration zu schonen.