Welche Schonzeit hat die die hier abgebildete Fischart gemäß Sächsischer Fischereiverordnung?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart ist gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung durch die festgelegte Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 30. April geschützt. In diesem Zeitraum darfst du sie nicht beangeln, damit sie sich ungestört fortpflanzen kann. Außerhalb dieser Spanne ist der Fang unter Beachtung des Mindestmaßes erlaubt.