Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 2036
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2036

Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt und nicht Pächter oder Eigentümer des Gewässers ist?

Aja
Bnein · richtig
Cnur an stehenden Gewässern
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein allein berechtigt dich noch nicht dazu, an einem fremden Gewässer zu angeln. Du benötigst dafür zusätzlich immer die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers oder Pächters, meist in Form eines Fischereierlaubnisscheines.