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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1956

Welche Fangmethode ist grundsätzlich verboten?

Adas Angeln mit sogenannten Blinkern
Bdas Angeln mit künstlichem Licht · richtig
Cdas Angeln ohne Bißanzeiger
Warum · KI-ErklärungDer Einsatz von künstlichen Lichtquellen zum Anlocken oder Fangen von Fischen ist im Fischereirecht grundsätzlich untersagt, um die Fische zu schützen und unfaire Vorteile zu vermeiden. Blinker hingegen sind erlaubte Kunstköder, und auch das Angeln ohne Bissanzeiger ist gesetzlich nicht verboten.