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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1878

Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1878
A28 cm
B25 cm · richtig
C35 cm
Warum · KI-ErklärungFür diese Fischart legt die Sächsische Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm fest. Gefangene Fische dieser Art, die kleiner als dieses Schonmaß sind, musst du unverzüglich und schonend in das Gewässer zurücksetzen.