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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1877

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Bachsaibling in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A28 cm
B25 cm · richtig
C30 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Bachsaibling ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm festgelegt. Fängst du ein kleineres Exemplar, musst du es schonend zurücksetzen, damit die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.