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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1876

Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1876
A15 cm
B35 cm
C40 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungFür die abgebildete Fischart schreibt die Sächsische Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 40 cm vor. Gefangene Fische dieser Art, die kleiner als dieses Maß sind, musst du zum Schutz der Bestände unverzüglich und schonend zurücksetzen.