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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1792

Welches Mindestmaß hat dieser karpfenartige Fisch laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1792
A30 cm
B20 cm · richtig
C15 cm
Warum · KI-ErklärungDie Sächsische Fischereiverordnung legt für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 20 cm fest. Gefangene Exemplare, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend in das Gewässer zurücksetzen.