Welches Mindestmaß ist für den hier abgebildeten Fisch laut aktueller SächsFischVO vorgesehen?

Warum · KI-ErklärungDie Sächsische Fischereiverordnung legt für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 30 cm fest. Gefangene Exemplare, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du daher unverzüglich und schonend in das Gewässer zurücksetzen.