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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1783

Welche Schonzeit gilt für die abgebildete Fischart?

Bild zu Frage 1783
A1. Oktober bis 30. April
B1. Januar bis 15. Juni · richtig
C1. Januar bis 30. April
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die abgebildete Art diese gesetzliche Schonzeit, um ihren Laichprozess und den Nachwuchs im Frühjahr bis in den Frühsommer hinein ungestört zu sichern. Außerhalb dieses Zeitraums darf der Fisch unter Einhaltung des Mindestmaßes beangelt werden. Achte darauf, geschonte Fische während dieser Phase sofort schonend zurückzusetzen.