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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1781

Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO? Er hat eine sehr lange Afterflosse.

Bild zu Frage 1781
Aganzjährig geschont · richtig
Bkeine Schonzeit nur ein Mindestmaß von 25 cm
C1. Oktober bis 30. April
Warum · KI-ErklärungDie auffallend lange Afterflosse weist auf eine besonders geschützte Fischart hin, die in Sachsen nicht beangelt werden darf. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung genießt dieser Fisch daher einen ganzjährigen Schutz und darf nicht entnommen werden.