Welches Mindestmaß hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für diesen Fisch ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm festgesetzt. Exemplare unter dieser Länge musst du schonend zurücksetzen, damit sie mindestens einmal ablaichen können.